Eigentümergemeinschaften

Eine Eigentümergemeinschaft (auch Wohnungseigentümergemeinschaft genannt) ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich Eigentümer einer Immobilie sind, in der Regel von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Jedes Mitglied hat dabei einen Anteil an der Gemeinschaftsfläche und ist für die Instandhaltung, Verwaltung und Pflege der gemeinschaftlichen Teile der Immobilie verantwortlich.

Zu den Verpflichtungen einer Eigentümergemeinschaft gehören unter anderem:

Gemeinschaftsordnung: Eine Gemeinschaftsordnung legt die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest. Sie regelt beispielsweise die Verteilung der Kosten für die Instandhaltung und Reparatur der Gemeinschaftsflächen, die Nutzung und Verwaltung der Gemeinschaftsräume sowie die Wahl des Verwalters oder des Verwaltungsbeirats.

Verwaltung: Die Eigentümergemeinschaft muss eine Verwaltung bestimmen, die für die Verwaltung der Gemeinschaftsflächen und die Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen zuständig ist. Die Verwaltung ist auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für die Erstellung der jährlichen Abrechnung verantwortlich.

Instandhaltung und Reparatur: Die Eigentümergemeinschaft ist für die Instandhaltung und Reparatur der gemeinschaftlichen Teile der Immobilie verantwortlich. Hierzu gehören beispielsweise das Dach, die Fassade, Treppenhäuser, Aufzüge, Heizungsanlagen, Elektroanlagen, etc.

Rücklagenbildung: Die Eigentümergemeinschaft muss Rücklagen bilden, um unvorhergesehene Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren zu können.

Versicherungen: Die Eigentümergemeinschaft muss verschiedene Versicherungen abschließen, wie beispielsweise eine Gebäudeversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung.

Versammlungen: Die Eigentümergemeinschaft muss mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung abhalten, um über wichtige Angelegenheiten zu entscheiden. Hierzu gehören beispielsweise die Wahl des Verwalters, die Genehmigung des Wirtschaftsplans oder die Abstimmung über anstehende Baumaßnahmen.

Beirat: Die Eigentümergemeinschaft kann auch einen Verwaltungsbeirat bestimmen, der die Verwaltung unterstützt und beratend tätig ist.

Diese Aufgaben und Verpflichtungen müssen von der Eigentümergemeinschaft gemeinsam getragen werden, um eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie zu gewährleisten.

Nach oben scrollen